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Systematischer Kommentar zu den Lissabon-Begleitgesetzen

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Die Lissabon-Begleitgesetze sind "konkretisiertes Verfassungsrecht" und zentraler Baustein des Parlamentsrechts. Der Bundestag sieht sich herausgefordert als Integrationsgesetzgeber und Mitwirkungsakteur - mitverantwortlich für Deutschlands Rolle in der Europapolitik. Der Kommentar erschließt die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon historisch, systematisch und in ihrer Brückenfunktion zwischen Unions- und Verfassungsrecht. Im alltäglichen Ringen des Bundestages um seinen Einfluss auf das Handeln der EU-Organe kommt dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) herausragende Bedeutung zu. Das Gesetz regelt die Beteiligung des Bundestages an der Willensbildung des Bundes nach Art. 23 GG. Es ist dem Konzept der "informierten Mitwirkung" verpflichtet, gewährleistet die Rückkopplung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung und damit den parlamentarischen Rückhalt für das Regierungshandeln auf Unionsebene. Das Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) verlangt die Mitwirkung des Parlaments bei einer Fortschreibung der Unionsverträge. Es nimmt die dynamischen Klauseln der EU-Verträge auf und aktiviert den integrationsrechtlichen Parlamentsvorbehalt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) will innerstaatlichen Föderalismus und europapolitische Handlungsfähigkeit versöhnen. Es entschädigt für Kompetenzverluste der Länder, die nur mehr über den Bundesrat mitwirken, wenn die Beschlussfassung in der Union auf Landesinteressen durchschlägt. Das Parlamentsbeteiligungsrecht hat sich in den Jahren der Euro-Krise weiterentwickelt. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt die Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (BVerfGE 131, 152 - ESM/Euro-Plus-Pakt) und das neue Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG), das die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bekräftigt und in einem Mitwirkungs- und Verfahrensregime ausformt. Auch diese spezielle Ausprägung macht sichtbar: Parlamentarische Mitwirkung in der Europapolitik ist eine Verfassungserwartung, die auf konkrete gesetzliche Ausgestaltung drängt. Der Bundestag, jeder Abgeordnete, die Mitglieder des Bundesrates, auch die Landtagsabgeordneten sind angewiesen auf eine alltagstaugliche Beteiligungsordnung. Der Kommentar bietet Orientierung, indem er als Systematischer Kommentar den Zusammenhang der Einzelgesetze verdeutlicht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen erörtert, zugleich die Vorgaben des Unionsrecht und die Rückwirkungen auf das Staatsrecht aufdeckt. In der systematischen Betrachtung wird die Begleitgesetzgebung als integrationspolitisch notwendiger Unterbau und Fundament des Integrationsverfassungsrechts erkennbar. An der Kommentierung haben Wissenschaftler und Kenner der parlamentarischen Praxis mitgewirkt.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

165,00 CHF

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