Symbol (Religion)
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 47. Kapitel: Yin und Yang, Mondsichel, Davidstern, Heiligenschein, Mjölnir, Kopftuchstreit, Swastika, Pelikane, Symbole des Judentums, Schwarze Sonne, Auge der Vorsehung, Triskele, Auge des Re, Horusauge, IHS, Ewiges Licht, Faravahar, Furche, Anch, Dhu l-faqar, Hostienmühle, Symbole der Bahai-Religion, Dastar, Ringsymbol, Lielvardes josta, Maljan, Khanda, Xoanon, Hände Gottes, Hierogramm, Ideologische Symbolisierung, Magisches Auge, Esch Tamid. Auszug: Der Kopftuchstreit bezieht sich auf die Frage, ob das Tragen einer Kopfbedeckung (vor allem eines Schleiers oder Kopftuches) als Symbol einer bestimmten Auslegung des Islams in speziellen Bereichen der Öffentlichkeit, insbesondere bei Bediensteten des Staats und in seinen Ausbildungseinrichtungen, rechtlich gestattet ist oder untersagt werden soll. Ein Gebot für die muslimische Frau, ihren Kopf zu bedecken, leiten viele Muslime aus dem Koran (Sure 24, Vers 31 sowie Sure 33, Vers 53 und 59) sowie aus einem Hadith ab, in dem Prophet Mohammed die Muslimas dazu angehalten hätte, ihren Körper, außer Gesicht und Hände, zu bedecken. In den oben genannten Suren ist die Rede von einem - nicht näher definierten - Kleidungsstück, das sich die Muslima über ihren Oberkörper legen soll, so dass sie "als Gläubige erkannt und nicht belästigt" wird. Als Selbstschutz soll es sexuelle Reize eindämmen. Die Authentizität des präzisierenden Hadith ist unter muslimischen Gelehrten aller Strömungen weitgehend anerkannt, während andere, vorwiegend nichtmuslimische Islamwissenschaftler die vollständige Authentizität der Hadithe insgesamt anzweifeln. Muslime verweisen in dieser Diskussion auf ihre "kritische Hadithwissenschaft", die die Authentizität von Überlieferungen untersucht. Eine klärende Instanz zu dieser Frage fehlt im Islam grundsätzlich. Islamische Gelehrte (Muftis) können zwar zur Beratung in Anspruch genommen werden, ihre Ratschläge (Gutachten/Fatwas) sind aber Einzelmeinungen und für Muslime nicht bindend. Es gibt deshalb unter Muslimen große Unterschiede in der Ausübung religiöser Pflichten. Allerdings beinhaltet der Koran auch eine mehrdeutige Aussage, nach der es keinen Zwang im Glauben geben dürfe, was bedeutete, dass jede muslimische Frau für sich selbst entscheiden könne, ob sie das Kopftuch für eine religiöse Pflicht hält und diese Verpflichtung erfüllen will. Äußerer Zwang diesbezüglich sei daher unzulässig, er existiert aber - teilweise sogar von staatlicher Seite. Nebe
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