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Suum Cuique. Jedem das Seine

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Friedrich der Große zu Fragen des Rechts und der Rechtspflege: ein Thema, das in die Rechtsgeschichte zurückführt, ein Thema aber auch, das an die Gegenwart heranführt. Dem Preußenkönig lag vor allem an der Schaffung eines einheitlichen Rechtsraums für sämtliche preußische Landesteile. Dies hat er durch Initiierung eines Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten in Gang gesetzt. Bei näherer Betrachtung treten Befunde zutage, die das landläufige Bild von Preußen im Allgemeinen und Friedrich II. im Besonderen in einem anderen Licht erscheinen lassen. Der 300. Geburtstag des Preußenkönigs im Jahr 2012 gibt Gelegenheit, den König angesichts seines Eintretens für dieses aufklärerische und epochale Gesetzeswerk zu würdigen. Im Mittelpunkt stehen Ausführungen zur rechtlichen Ausgangslage, der Rolle des Brandenburger Schöppenstuhls sowie der Reformbereitschaft und ersten Schritte in Richtung Allgemeines Landrecht. Aus dem Inhalt: Freiheitliches Menschenbild Ächtung der Sklaverei Vorrang des Gewissens Schutz des sozial Schwächeren Anspruch auf Bildung und Fortbildung Gewaltenteilung und Presse
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