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Stromwirtschaftsrecht in Frankreich

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Der Strombinnenmarktprozess ist nach wie vor unvollendet. Dies hat neben technischen auch rechtliche Gründe: Die Beharrungskräfte der zu Monopolzeiten gewachsenen Strukturen und Ordnungsrahmen sind zum Teil äußerst stark, was sich besonders in Frankreich deutlich zeigt. Die dortige Stromversorgung wird ausgehend von ihrer Einordnung als Service Public sowohl mittelbar durch das Staatsunternehmen EDF als auch unmittelbar durch gesetzliche Regelungen intensiv staatlich kontrolliert. Die Marktöffnung wird dadurch zwar nicht vollkommen verhindert. Zusammen mit der besonderen Bedeutung der Kernkraft für die französische Stromversorgung ergeben sich hieraus aber erhebliche Marktöffnungshemmnisse. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von der historischen Entwicklung untersucht der Autor das geltende französische Stromwirtschaftsrecht über alle Wertschöpfungsstufen hinweg in seinen Bezügen zum EU-Recht.
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