Streikrecht und Schlichtungspflicht in Schweden, Dänemark, Norwegen und Deutschland
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15, Universität Leipzig, Veranstaltung: Rechtsvergleichendes Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit wird zunächst ein Überblick über das Streikrecht in Deutschland, Schweden, Dänemark und Norwegen dargestellt. Weiterhin wird die Schlichtungspflicht in Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden thematisiert. Anschließend werden diese Aspekte verglichen und eine Begründung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten vorgenommen.Bereits 1955 stellte das BAG fest, dass Arbeitskämpfe im Allgemeinen unerwünscht sind, da sie volkswirtschaftliche Schäden mit sich bringen und den im Interesse der Gesamtheit liegenden sozialen Frieden beeinträchtigen. Dennoch kommt es in Europa alltäglich zum Streik, auch weil dieser, eine planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte Verletzung der Arbeitspflicht zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Ziels von Arbeitnehmern , ein wirksames Mittel der Arbeitnehmerseite ist, um die strukturelle Unterlegenheit im Arbeitsleben auszugleichen. Doch warum sind zwischen 2005 und 2014 im Jahresdurchschnitt in Deutschland 4, in Schweden 5, in Norwegen 55 und in Dänemark 124 Arbeitstage je 1000 abhängig Beschäftigten verloren gegangen? Inwiefern unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Streik in Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden? Warum wurde Schweden als "das Land des Arbeitsfriedens par excellence" bezeichnet? Um einen Streik zu verhindern oder diesen zu beenden, spielt der Aspekt der Schlichtung immer eine Rolle. Die Schlichtung kann auch verpflichtend sein oder mit Zwang durchgesetzt werden. Doch wieso wurde in Deutschland die staatliche Zwangsschlichtung gesetzlich verboten? Warum setzen andere Länder wie Dänemark und Norwegen dagegen auf ein ausgeprägtes staatliches Konfliktmanagement?
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