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Strafrechtspolitik

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Gegenüber den früheren Liberalisierungen ist der Wandel im Strafrecht durch einen Rollback in Richtung Prävention gekennzeichnet. Exemplarisch wird dies verdeutlicht an der "Sicherungsverwahrung", der "Folterdiskussion" und der Rückkehr einer "Freund-Feind-Dogmatik" im strafrechtlichen und staatstheoretischen Diskurs. Zugleich zeigt sich mit dem "Deal" im Strafverfahren ein für das deutsche Verständnis eher untypischer neuer Pragmatismus, der jüngst beim Bundesverfassungsgericht landete. Schließlich geht es um eine hiervon unabhängige, dritte Entwicklungsrichtung infolge der Internationalisierung des Rechts: der Ausbau des Völkerstrafrechts und der internationalen Strafgerichtsbarkeit.
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