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Strafrechtspolitik

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Die Strafrechtspolitik ist durch einen Rollback zur Prävention und Punitivität gekennzeichnet. Exemplarisch wird dies deutlich an der "Sicherungsverwahrung", der "Folterdiskussion" und der Rückkehr einer "Freund-Feind-Dogmatik" im strafrechtlichen und staatstheoretischen Diskurs. Dieser zeigt sich weiterhin daran, dass das Bundesverfassungsgericht angesichts der Zunahme von rechtsradikalen Aufmärschen einseitige Strafbestimmungen für verfassungskonform hält, obwohl sie grundsätzlich gegen die Meinungsfreiheit verstoßen. Zugleich ist mit dem "Deal" im Strafverfahren ein neuer Pragmatismus zu beobachten, der für das deutsche Verständnis eher untypischer ist. Schließlich geht es um eine hiervon unabhängige, dritte Entwicklungsrichtung infolge der Internationalisierung des Rechts: der Ausbau des Völkerstrafrechts und der internati-onalen Strafgerichtsbarkeit.
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