Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 32-37
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Band 3 enthält neben einer ausführlichen Vorbemerkung zur Unrechts- und Schuldlehre die Vorschriften des Vierten und Fünften Titels aus dem Zweiten Abschnitt des Allgemeinen Teils des StGB (§ 32 bis § 37 StGB). Im Vierten Titel finden sich wichtige Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe: Notwehr, rechtfertigender Notstand, entschuldigender Notstand und Notwehrüberschreitung. Der Fünfte Titel regelt die Indemnität der Abgeordneten und die Verantwortlichkeitsfreiheit wahrheitsgetreuer Parlamentsberichterstattung.
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