Strafe und Versöhnung
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In der Untersuchung wird der vernünftige Sinn von Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich philosophisch fundiert analysiert. Dabei wurde ein holistischer Ansatz gewählt, weil sich mit ihm nicht nur Rechtsinstitute wie die Strafe, sondern auch rechtlich nicht unmittelbar regelbare Formen wie der Täter-Opfer-Ausgleich verstehen lassen. Die Strafe wird als staatlich-einseitig festgestellte Minderung des Täters in seinem Rechtsstatus zur rechtlichen Bewältigung einer Straftat verstanden. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird als eine Form der unmittelbar-persönlichen Tatbewältigung zwischen Täter und Opfer im Weg eines Versöhnungsprozesses erläutert, die zwar rechtlich nicht erzwungen, aber in ihren Bedingungen rechtlich abgesichert werden kann, zum Beispiel hinsichtlich der Einrichtung zuständiger Stellen. Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich sind demnach eigenständige Formen der Bewältigung einer Straftat, können aber zueinander in Beziehung gesetzt werden. In der abschließenden Kritik des § 46a Nr. 1 StGB wird vorgeschlagen, diese Norm systematisch-teleologisch einschränkend auszulegen und den Täter-Opfer-Ausgleich rechtlich eigenständig zur Absicherung seiner Bedingungen zu regeln. Wichtiges Anliegen der Arbeit ist es zu verdeutlichen, dass die Rolle des Opfers bei der Bewältigung einer Straftat weiter gestärkt werden muss. Dafür müssen unmittelbar-persönliche Bewältigungsprozesse wie Versöhnung in den Fokus rechtlicher und ethisch-moralischer Theorie und Praxis rücken, weil sie angesichts der sich immer wieder verwirklichenden menschlichen Fehlbarkeit zentral für unser Miteinander sind.
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