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Strafbare Korruption bei Kooperationen mit den Gesundheitshandwerken

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Zur Versorgung von Patienten arbeiten Ärzte und Zahnärzte mit Gesundheitshandwerkern zusammen. Je nach Ausgestaltung der Kooperation kann diese eine Korruption i. S. d. §§ 299a ff. StGB beinhalten. Die für die strafrechtliche Prüfung relevanten Eigenheiten einer Versorgung mit Hörgeräten, Sehhilfen sowie Orthopädie- und Zahntechnik werden betrachtet und hieraus resultierende strafrechtliche Probleme diskutiert. Bereits aus der Praxis geläufige Konstellationen wie Unternehmensbeteiligungen oder die Gewährung von Preisnachlässen werden mit Blick auf die strafrechtliche Regelung des § 299 a StGB behandelt.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

167,00 CHF