Störtebeker und die Vitalienbrüder
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Neuere Geschichte, Note: 2, 3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Historisches Semniar), Veranstaltung: Die Geschichte der Hanse - Mittelalterliche Wirtschaftssysteme am Beispiel der Hanse, Sprache: Deutsch, Abstract: Weder beginnt mit den Vitalienbrüdern die Seeräuberei in Nord- und Ostsee, noch hört sie mit ihnen auf. Dennoch hatte diese Bruderschaft einen größeren Einfluss auf Politik und Wirtschaft, als jede andere Piratengruppe vor oder nach ihnen. Dieser Einfluss hat eine enge Verknüpfung zwischen der Geschichte der Hanse, sowie der Nord- und Ostseeländer mit ihnen zur Folge. Dieses Beziehungsgeflecht und die Handlungsfelder der Vitalienbrüder zu beleuchten soll genauso Teil dieser Arbeit werden, wie die Beantwortung der Frage, ob die Historiografie sich hinsichtlich des Störtebeker Mythos von Inhalten der Sagen hat beeinflussen lassen. [...] Da das Thema dieser Arbeit Seeräuber, Piraten und Kaperfahrer sind, muss zunächst die Verwendung und Bedeutung dieser Begriffe geklärt werden. Im Gegensatz zum Begriff Raubritter ist der Terminus des Seeräubers ein Quellenbegriff. "Serovere" oder "Se-rouber" sind hier Personen die ohne staatliche Ermächtigung und aus eigener Initiative andere Schiffe überfallen. Nicht ganz im Gegensatz hierzu stehen die Kaperfahrer, welche von einer politischen Macht berechtigt wurden Schiffe zu überfallen. Da jedoch im Zusammenhang mit den Vitalienbrüdern ihre Tätigkeit nicht exakt auf Kaperfahrer oder Seeräuber festgelegt werden kann, sollen auch beide Begriffe in dieser Arbeit Verwendung finden. Ferner darf nicht vergessen werden, dass die Majorität der Quellen die Ereignisse aus Sicht der Hanse schildert, welche mit ihrer Propaganda gerne Gegner als Seeräuber diffamierte.4 [...] 4 Ulrich Andermann: Spätmittelalterlicher Seeraub als Kriminaldelikt und seine Bestrafung, in: Wilfried Ehbrecht (Hg.): Störtebeker. 600 Jahre nach seinem Tod, Trier, 2005, S. 23-36, hier: S. 24f.
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