Steuern allgemein - Direkte und Indirekte Steuern
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Technische Akademie Wuppertal e.V., Sprache: Deutsch, Abstract: Steuern sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AO Geldleistungen, die keine Gegenleistung
für besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich- rechtlichen
Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen
der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Aus dieser Definition ergibt sich, dass ein einzelnes Mitglied keinen Anspruch
auf eine konkrete Gegenleistung bzw. konkrete Verwendung dieser von Ihm
bereitgestellten Geldmittel hat.
Jedoch kann die Gesamtheit der Mitglieder der Körperschaft einen Anspruch
darauf erheben, dass die Körperschaft als solche bestimmte Leistungen (öffentliche
Güter) zur Verfügung stellt bzw. die erzielten Einnahmen zur Finanzierung
der Bereitstellung aufwendet.
Steuererhebung besitzt aber auch eine Lenkungsfunktion. Sie soll primär der
gezielten Lenkung eines Verhaltens dienen. In der Volkswirtschaft spricht man
als Oberbegriff für diese Lenkungsabgaben von "Pigou-Steuer".
Ferner hat die Besteuerung eine Umverteilungsfunktion, auf die nachfolgend
bei den verschiedenen Steuerarten noch eingegangen wird.
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