Steuerliche Optimierung eines Unternehmenskaufs nach der Unternehmenssteuerreform 2001
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Markt für Unternehmenskäufe (Mergers & Acquisitions) ist seit Jahren durch stetiges Wachstum gekennzeichnet. Lag das weltweite Transaktionsvolumen im Bereich Mergers and Acquisitions 1987 noch bei 404 Mio. Euro, betrug es im Jahre 1998 bereits 2, 8 Billionen Euro. Im Jahre 1999 wuchs das Transaktionsvolumen nochmals um ein Drittel auf 4, 1 Billionen Euro. Mit einem Geschäftswert von 285 Mrd. Euro war Deutschland das im Jahre 2000 unter diesem Gesichtspunkt am stärksten an grenzüberschreitenden Firmenkäufen beteiligte Land. Im zweiten Quartal 2001 sank das Transaktionsvolumen weltweit auf ca. ein Drittel des Werts des ersten Quartals 2000. Die Entwicklung der Aktienkurse und die lahmende Konjunktur haben dabei in besonderem Maße zur Abschwächung beigetragen. Zukünftig ist jedoch auf Grund der zunehmenden Konzentration der Unternehmen auf ihre Kernbereiche, der Verstärkung der Marktdurchdringung, sowie der Tendenz zur Internationalisierung der Geschäftstätigkeit ein weiteres Wachstum der Zahl an Transaktionen zu erwarten.
Der hieraus und aus den umfassenden Veränderungen durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) und das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) resultierenden hohen Aktualität und praktischen Relevanz des Themas Unternehmenskauf soll in dieser Arbeit Rechnung getragen werden, indem steuerliche Fragestellungen behandelt werden, die mit dem Ablauf einer Unternehmensakquisition verknüpft sind.
Einleitend ist festzuhalten, dass die im StSenkG vom 23.10.2000 enthaltenen Neuregelungen den Unternehmensveräußerer in eine, gegenüber der bisherigen Rechtslage zum Teil, deutlich verbesserte steuerliche Position versetzen, während sich der Unternehmenserwerber einer erheblichen Schlechterstellung konfrontiert sieht.
Die Besserstellung des Veräußerers bezieht sich vor allem auf die umfassende Privilegierung der Erzielung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, während die Schlechterstellung des Erwerbers mit den geänderten AfA ¿ Vorschriften beim Kauf von Mitunternehmeranteilen und der zukünftig nicht mehr möglichen Transformation des Kaufpreises in Abschreibungsvolumen beim Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaftenbegründet werden kann. Darüber hinaus werden die Finanzierungskosten der Akquisition für den Erwerber gar nicht oder nur noch eingeschränkt abzugsfähig sein. Der zuvor bereits vorhandene Interessenskonflikt zwischen beiden Parteien des Unternehmens(ver)kaufs [...]
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