Steuerliche Behandlung von Schiffsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt
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Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen, die erstmals im 14. Jahrhundert aufgetreten sind. Bis zu dieser Zeit mussten die Reeder das Risiko der Piraterie oder Untergang ihres Schiffes selber tragen. Um dieses zu umgehen, wurde damals schon mit mehreren Reedern, aber auch Privatanlegern in mehrere Schiffe investiert, um das persönliche Risiko so gering wie möglich zu halten. Die Anleger, die sich damals beim Reeder engagierten, konnten so nachhaltig am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben. Viel geändert hat sich bis heute nicht, nur sind die Investoren als beschränkt haftende Mitunternehmer an einer GmbH & Co. KG beteiligt und nicht an einer altertümlichen Partenreederei. Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, wonach mindestens eine GmbH die Vollhafterstellung einnehmen muss und die Investoren haften lediglich mit ihrer Kapitaleinlage. Die Kommanditgesellschaft bietet die Chance, die Vorteile der Rechtsformen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft miteinander zu verbinden.Durch den Beginn der Globalisierung Anfang der 70er Jahre bekamen auch die Warenflüsse einen enormen Zuwachs und lösten in der Branche der Seetransporte einen Boom aus. Denn 97 % der Transporte werden über den Seeweg abgefertigt und durch den technischen Fortschritt und die Industrialisierung ist heute der Handel mit Waren in größeren Mengen und schnelleren Lieferungszeiten immenser als früher.Der Anleger hat heute eine Vielzahl von gewinnbringenden Anlagemöglichkeiten zur Auswahl. Aber nach wie vor haben bei Schiffsbeteiligungen steuerliche Aspekte und attraktive Auszahlungen eine besondere Bedeutung. Besonders nach der Einführung der Tonnagesteuer 1999 erfreuen sich diese Beteiligungen einer großen Beliebtheit bei vermögensstarken Kundenschichten, da durch sie nur noch niedrige Ertragssteuerbelastungen zu erwarten sind. Für die Anwendung der Tonnagesteuer, die die pauschale Gewinnermittlung für das Unternehmen von Handelsschiffen im internationalen Verkehr bezeichnet, sind für die Gesellschaften folgende Bedingungen zu erfüllen: Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, Bereederung und Geschäftsleitung im Inland und unwiderruflicher Antrag auf Tonnagebesteuerung.Zusätzlich zu einer einfachen Schiffsbeteiligung, die langfristig bindet, gibt es den Handel mit Schiffsanteilen, den Zweitmarkt. Hier kann der Investor, der dringend flüssige Mittel braucht, seine Schiffsbeteiligung verkaufen. Diese Alternative hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Im Gegensatz zur Erstzeichnung einer Schiffsbeteiligung haben sich die Anteile bereits einige Jahre bewährt. Heute werden Höchstpreise gezahlt. Die sich daraus entwickelnden Zweitmarktfonds bieten für den Anleger hohe Auszahlungen, eine breite Risikostreuung und eine relativ kurze Laufzeit. Einen Zweitmarktfonds bieten die Fondsgesellschaften an, die die Gelder von potenziellen Anlegern sammeln und diese in gebrauchte Anteile geschlossener Fonds investieren. Die Beteiligung endet erst, wenn der Fonds aufgelöst bzw. das Schiff verkauft wird oder wenn der Anleger seine Beteiligung auf dem Zweitmarkt veräußern kann. Ein jeder, der ein solches Geschäft als große Chance sieht, schnelles Geld zu verdienen, sollte immer an die Risiken denken. Empfehlenswert ist es, eine Beteiligung nur mit ausreichendem Eigenkapital abzuschließen. Eine Fremdfinanzierung wäre keine sinnvolle Lösung, weil die Risiken sich nicht vollständig verdrängen lassen. Aber dank der erhöhten und weiter steigenden Nachfrage an Schiffen in den letzten Jahren, vor allem verursacht durch die Folgen einer rasanten Globalisierung, haben sich Schiffsbeteiligungen zu einem lohnenden Investment entwickelt. Nicht selten übersteigen die Renditen die 15% p.a. Grenze und ein Abflauen dieses Boomsegmentes ist bisher nicht zu erkennen.
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