Steuerberatervergütungsverordnung
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Das ist Ihre Arbeit wert! - Die neuen Gebührensätze für Steuerberater ab 2021 im praxisgerechten Überblick
Abrechnungssicherheit und Transparenz: Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die mangelnde Transparenz der Gebührenrechnung. Der von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez verfasste Leitfaden "Steuerberatervergütungsverordnung" unterstützt den Steuerberater dabei, seine Beratungsleistung korrekt nach dem neuen Gebührenrecht 2021 abzurechnen und Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden.
Alle Rechtsgrundlagen im direkten Zugriff: Der Leitfaden enthält die seit 1.1.2021 u.a. für das Honorar im Einspruchs- und FG-Verfahren für Steuerberater einschlägigen neuen Werte des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) samt Vergütungsverzeichnis (VV-RVG). Neben dem RVG enthält das Werk auch die seit 1.7.2020 gültige aktuelle Fassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Wortlaut und die verschiedenen für die Vergütung der Tätigkeit des Steuerberaters einschlägigen Gebührentabellen. Diese Rechtsgrundlagen bilden den rechtlichen Rahmen und die Grenzen, innerhalb derer sich der Steuerberater bei seiner Gebührenrechnung bewegen darf.
Praktische und verständliche Erläuterungen: Mit ausführlichen Erläuterungen zur StBVV und zu den für Steuerberater anwendbaren Teilen des RVG gibt der Leitfaden einen verlässlichen Überblick zum steuerlichen Gebührenrecht. Ausführlich erläutert das Werk die neue Abrechnungsmodalität im Einspruchsverfahren, die seit 1.1.2021 gem. § 40 StBVV auf das RVG zu stützen ist, mit den seit 1.1.2021 erhöhten RVG-Werten. Die Erläuterungen zur Vergütung unterstützen den Steuerberater dabei, den Gebührenanspruch durchzusetzen und ihn dem Mandanten transparent zu erläutern.
Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen: Nach Gebührentatbeständen sortierte Gebührenübersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV und im RVG, soweit es einschlägig ist. Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten, die der Steuerberater außerhalb seiner Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sog. "vereinbare Tätigkeiten" nach § 57 Abs. 3 StBerG), hilft eine ABC-Übersicht. Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen, die von § 670 BGB über § 265 Abs. 2 AktG bis hin zu § 153 ZVG i.V.m. § 23 ZwVwV reichen. Auch zu aktuellen Fragen wie die nach der Abrechnung der Pandemie-Beratung (Überbrückungshilfe, Fördermittel) in Corona-Zeiten durch den Steuerberater (§§ 675, 611 f. bzw. § 631 f. BGB bzw. ggf. nach § 21 Abs. 1 StBVV bei rein steuerlichen Sachverhalten i.S.v. § 33 StBerG) oder dessen Tätigkeit als Restrukturierungsbeauftragter nach dem neuen StaRUG v. 22.12.2020 (BGBl. I 2020, 3256), das am 1.1.2021 in Kraft trat, gibt die praktische Übersicht Auskunft (§§ 80 bis 83 StaRUG). Eine ABC-Übers
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