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Steuerberatervergütungsverordnung

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Das ist Ihre Arbeit wert! - Die neuen Gebührensätze für Steuerberater ab 2020 im praxisgerechten Überblick Abrechnungssicherheit und Transparenz: Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die mangelnde Transparenz der Gebührenrechnung. Der von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez verfasste Leitfaden "Steuerberatervergütungsverordnung" unterstützt den Steuerberater dabei, seine Beratungsleistung korrekt nach dem neuen Gebührenrecht 2020 abzurechnen und Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden. Alle Rechtsgrundlagen im direkten Zugriff: Der Leitfaden enthält die seit 1.7.2020 gültige aktuelle neue Fassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Wortlaut und die verschiedenen einschlägigen Gebührentabellen sowie das teilweise bei der Vergütung von Steuerberatern ergänzend anzuwendende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) samt Vergütungsverzeichnis (VV-RVG). Diese Rechtsgrundlagen bilden den rechtlichen Rahmen und die Grenzen, innerhalb derer sich der Steuerberater bei seiner Gebührenrechnung bewegen darf. Praktische und verständliche Erläuterungen: Mit ausführlichen Erläuterungen zur StBVV und zu dem daneben in Teilen zusätzlich anzuwendenden RVG gibt der Leitfaden einen verlässlichen Überblick zum steuerlichen Gebührenrecht. Die Erläuterungen unterstützen den Steuerberater dabei, den Gebührenanspruch durchzusetzen und ihn dem Mandanten transparent zu erläutern. Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen: Nach Gebührentatbeständen sortierte Gebührenübersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV und im RVG, soweit es einschlägig ist. Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten, die der Steuerberater außerhalb seiner Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sog. "vereinbare Tätigkeiten" nach § 57 Abs. 3 StBerG), hilft eine ABC-Übersicht. Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen, die von § 670 BGB über § 265 Abs. 2 AktG bis hin zu § 153 ZVG i.V.m. § 23 ZwVwV reichen. Eine ABC-Übersicht zu den Streitwerten im FG-Verfahren, bei dem für Steuerberater nach § 45 StBVV das RVG einschlägig ist, führt durch die Verfahrensgegenstände von A wie "Abgabe der Steuererklärung" bis Z wie "Zwangsvollstreckung". Die Übersicht zum FG-Verfahren erläutert die für die Abrechnung jeweils einschlägigen Gebührenwerte unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des BFH. Onlinerechner und Umrechnungstabellen: Praktische Umrechnungstabellen geben alle einschlägigen Bruchteilsgebührenwerte als absolute Werte wieder. So kann der Steuerberater die absolute Höhe der verschiedenen Bruchteilsgebühren, die in der StBVV als Gebührenrahmen für verschiedene Leistungen abhängig vom Gegenstandwert vorgesehen sind, auf
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Preis

73,00 CHF