Staudingers Kommentar BGB Mietrecht
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Die Neubearbeitung 2021 der §§ 535-556g (Bd. 1) sowie der §§ 557-580 (Bd. 2) setzt u.a. Schwerpunkte auf: die Auswirkungen der Corona-Krise inkl. Kündigungsschutz, die Mietpreisbremse, die Möglichkeiten des Vermieters zur Mieterhöhung und umfassend zur Beendigung des Mietverhältnisses (u.a. bei Insolvenz des Mieters) den neuen § 554 BGB: Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz Auseinandersetzung mit wichtigen Entscheidungen, insbesondere zu Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskosten- und Nebenkostenrecht, zum Eigenbedarf, zur Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters, zur außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses und der sog. Sozialklausel
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