Staudingers Kommentar BGB Art 11-29 Rom I-VO, Art 46 b und c EGBGB, IntVertrVerfR. Internationales Vertragsrecht 2)
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Einen wichtigen Schwerpunkt der Neukommentierung bildet das IPR der Forderungsabtretung. Nachdem der EuGH klargestellt hat, dass Art. 14 Rom I-VO die Drittwirkungen der Zession nicht regelt, waren Lösungen nach dem insoweit fortgeltenden autonomen deutschen IPR zu entwickeln. Ferner wird der bereits vorliegende Kommissionsvorschlag von 2018 zur Regelung dieser Drittwirkungen auf EU-Ebene kritisch kommentiert. Besonders reichhaltig und innovativ war die Rechtsprechung in den letzten vier Jahren auf dem Gebiet des internationalen Vertragsverfahrensrechts. In diesen Abschnitt wurde mehr als 100 neue Entscheidungen des EuGH und von Obergerichten der Mitgliedstaaten eingearbeitet. Als Beispiel dafür diene nur die BGH-Entscheidung von 2019, mit der erstmals nach deutschem Recht Schadensersatz wegen Verletzung einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung durch Klage vor einem derogierten ausländischen Gericht zugesprochen wurde. Darüber hinaus wird der umfangreiche neue Art. 46c EGBGB erstmals kommentiert, der IPR-Fragen zu Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen behandelt.
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