Standardkostenmessung und Bürokratieabbau in Deutschland
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2, 3, Universität Potsdam, Veranstaltung: Staats- und Verwaltungsmodernisierung in Deutschland, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: (De-)Regulierung und Bürokratieabbau sind nichts Neues und nichts besonders Originelles. Allein in den letzten 20 Jahren beinhalteten zu Legislaturbeginn sämtliche
Regierungserklärungen eine Forderung zum Bürokratieabbau und einer Senkung
administrativer Kosten. Hierzu wurden mannigfache technokratische Instrumente
vorgeschlagen1. In Folge kam es zu einer unüberschaubaren Menge an Vorschlägen und Initiativen, die jedoch kein Problemverständnis oder gar ein kohärentes Konzept zum Bürokratieabbau hervorbrachten2. Und so scheinen bürokratische Hürden in dieser Zeit nicht geringer geworden zu sein. Diese "gefühlte Bürokratie" ist empirisch und objektiv jedoch nur schwer nachweisbar. Gern wird hier auf internationale Studien der OECD, Indizes der Weltbank oder des Davos-Forums verwiesen3 - diese können letztendlich jedoch auch kein befriedendes Bild der tatsächlichen Bürokratiebelastung aufzeigen, da Indizes nicht immer vergleichbar sind und zu Scheinkorrelationen verleiten.
Bürokratie wird jedoch immer dann zum Ärgernis, wenn sie in Überregulierung umschlägt und Staat und Gesellschaft lähmt. Galt die Verwaltung unter Max Weber noch als effizient, professionell und leistungsstark, so konnte dieses Idealbild mit neuen staatlichen Steuerungsaufgaben nicht aufrecht erhalten werden. Das Gesamtbild der deutschen Verwaltungen fällt jedoch pessimistischer aus, als es tatsächlich der Fall ist.
Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist das Thema traditionell aufgegriffen worden, um auf die vermeintlichen Fehlsteuerungen in der Vergangenheit aufmerksam zu machen. Dort heißt es, das die Erfahrungen gezeigt haben, daß eine auf Einzelmaßnahmen beschränkte Rechtsbereinigung nicht ausreiche, um die Bürokratie und die dadurch entstehenden finanziellen Lasten insbesondere der klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu beseitigen.
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