Stadtbezirk Köln-Chorweiler
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 40. Kapitel: Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln-Chorweiler, Köln-Worringen, Köln-Merkenich, Roggendorf/Thenhoven, Köln-Esch/Auweiler, Köln-Heimersdorf, Köln-Blumenberg, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Worringen, Rheinkassel, Köln-Fühlingen, Köln-Seeberg, Heizkraftwerk Köln-Merkenich, Köln-Volkhoven/Weiler, Fühlinger See, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Merkenich, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Esch/Auweiler, Köln-Pesch, Feldkassel, Langel, Köln-Lindweiler, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Longerich, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Volkhoven/Weiler, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Fühlingen, Worringer Bruch, Kasselberg, Schloss Arff, Niehl II, Simultanhalle, Burg Worringen, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Pesch, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Roggendorf/Thenhoven, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Blumenberg, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Seeberg, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Heimersdorf, Liste der Denkmäler im Kölner Stadtteil Lindweiler. Auszug: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse. Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2009 waren im BfV 2.579 Personen beschäftigt (2008: 2.529). Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der geplante Zuschuss aus dem Bundeshaushalt beträgt für 2010 rund 191 Millionen Euro (2009: 183 Mio, 2008: 155 Mio.). Der Hauptsitz befindet sich in Köln-Volkhoven/Weiler. Neben diesem Bundesamt, das hauptsächlich die Tätigkeit der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz koordiniert und auswertet, aber auch selbst tätig werden kann, existieren in den Bundesländern jeweils Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei, dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde im Jahr 1950 aufgrund des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (BVerfSchG) vom 27. September 1950 gegründet. Bis 1955 stand die Behörde unter Aufsicht der Alliierten. Die Befugnisse und die Arbeitsweise des Amtes entsprachen den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14. April 1949, dieser erlaubte die Einrichtung einer "Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten". Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein. Diese Trennung geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeiten (sog. Trennungsgebot, vgl. § 2 Abs. 1 S.2 BVerfSchG) ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit der Gestapo als politischer Polizei. Trotz diese
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