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Stadt- und Regionalplanung in Frankreich und Deutschland

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1.3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geographie), Veranstaltung: Aktuelle Planungsfragen in Frankreich, Sprache: Deutsch, Abstract: Für einen Vergleich von deutscher und französischer Regional- und Stadtplanung ist es zu-nächst einmal notwendig, sich mit dem gesamten System der Raumordnung bzw. mit den unterschiedlichen Strukturen von Staat und Verwaltung in beiden Staaten auseinanderzusetzen. Denn diese bestimmen, welcher politischen Ebene Raumordnungsbefugnisse zufallen. 1. Raumordnung in Frankreich und Deutschland Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich bestehen bereits in der Staatskonstitution, d.h. auf nationaler Ebene: Deutschland ist ein Bundesstaat, Frankreich dagegen ein dezentralisierter Einheitsstaat. So fällt die Raumordnung in Deutschland in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, in Frankreich war die Raumordnung jedoch immer vor allem eine zentralstaatliche Angelegenheit. Allerdings ist es seit der Dezentralisierungsreform 1982/83 den Regionen, Departements und Gemeinden nun ebenfalls möglich, in diesem Bereich tätig zu werden. An dieser Stelle soll auch ein kurzer Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung geworfen werden. So benötigt die Raumordnung in einem Bundesstaat eine verfassungs-rechtliche Grundlage, da sie die Beziehungen zwischen Bund und Ländern - und damit die verfassungsrechtlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern - insofern tangiert, als dass sie darauf abzielt regionale Disparitäten zwischen den Ländern abzubauen bzw. gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Im Einheitsstaat Frankreich spielten die rechtlichen Grundlagen von daher lange Zeit keine solch große Rolle, und als Verfassungsgebot wurde die Raumordnung sowieso nie verstanden (KISTENMACHER 1994, S.35ff). Allerdings hat die Dezentralisierungsreform auch in Frankreich zu einer Verstärkung der rechtlichen Grundlagen auf dem Gesetzeswege geführt, denn die mit der Dezentralisierung voranschreitende Übertragung von Kompetenzen auf verschiedene Gebietskörperschaften machte eine rechtliche Abgrenzung ihrer Befugnisse nötig (KISTENMACHER 1994, S.63ff, S.115). [...]
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