Staatsrecht
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Vor 20 Jahren ist dieser Grundriss zum ersten Mal erschienen. Ziel war - und ist auch heute - eine streng systematische Darstellung der tragenden Prinzipien des Staatsrechts und seiner Funktion in der Gesamtrechtsordnung, eingebunden in die geschichtliche und politische Entwicklung.
Das Grundgesetz ist nach der Wiedervereinigung mehr als 20-mal geändert worden - 'Maastrichtvertrag', Verfassungsreform 1994, Föderalismusreform I und II und 'Lissabonvertrag' sind Stichworte für Ereignisse und politische Entscheidungen, die deutliche Spuren hinterlassen haben. Andere Ereignisse wie die Finanz- und Wirtschaftskrise, die katastrophalen Fehler der Landesbanken und die brennenden Atom- und Energieprobleme müssen Anlass sein, sich auf unsere freiheitlich-demokratische Grundlage zu besinnen und das geltende Staatsrecht ernst zu nehmen.
Der Staat ist allein dem Gemeinwohl verpflichtet. Er hat also als 'Steuerstaat' nicht Gewinne zu erzielen, sondern die Spielregeln für Wirtschaft und Gesellschaft aufzustellen. Das Grundgesetz konstituiert die Bundesrepublik Deutschland nicht als Selbstzweck: 'Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen' (Art. 1 I Entwurf des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee, 1948). Die europäische Integration, die für alle Deutschen mehr Freiheit, mehr Sicherheit und mehr demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten schafft, konkretisiert so die historische, freiheitliche Zielsetzung des Grundgesetzes.
Auch in der 6. Auflage legt der Autor besonderen Wert darauf, den systematischen Aufbau des Grundgesetzes aufzuzeigen und die wechselseitigen Bezüge zwischen Organisationsrecht und Grundrechten herauszuarbeiten. Es gelingt ihm, die Bildung und Funktion der obersten Bundesorgane genauso anschaulich darzustellen wie den Gang des Gesetzgebungsverfahrens und die wesentlichen Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Grundrechte werden in sachlichen Zusammenhängen behandelt, was maßgeblich zum besseren Verständnis der einzelnen Regelungen beiträgt.
Der Verfasser verzichtet bewusst auf die Vermittlung von staatsrechtlichem Detailwissen und konzentriert sich auf die Darstellung der entscheidenden Zusammenhänge und tragenden Prinzipien, denn gerade auf deren Beherrschung kommt es in den Klausuren vorrangig an.
Der Autor bietet mit diesem Grundriss allen Studierenden das Rüstzeug für eine erfolgreiche Ausbildung und für verantwortungsvolle Entscheidungen in Staat und Gesellschaft.
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