Staatshaftung im Bereich des Handelsregisters
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Die vorliegende Arbeit stellt erstmals in monographischer Breite die Staatshaftung im Bereich des Handelsregisters dar. Wenngleich Karsten Schmidt (Handelsrecht, § 14 IV) den Fragen des Staatshaftungsrechts in diesem Bereich "keine nennenswerte praktische Bedeutung" beimisst, geben doch sowohl die Änderungen für die Tätigkeit der deutschen Registergerichte im Bereich des Handelsregisters nach Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) als auch die Entscheidung des BGH vom 05.10.2006 (Az. 111 ZR 283/05, NJW 2007, 224) Anlass zu einer näheren Untersuchung der für die Handelsregistergerichte relevanten staatshaftungsrechtlichen Aspekte.
Der Verfasser stellt zunächst das Handelsregister und Registergericht in seiner historischen Entwicklung und seinen wesentlichen Grundzügen dar, wobei insbesondere auf die durch das EHUG veranlassten Änderungen eingegangen wird. Sodann folgt eine Darstellung der historischen Entwicklung der Staatshaftung und ein systematischer Überblick der staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Daran an schließt sich die Untersuchung der Amtshaftung (Art. 34 GG LV.m. § 839 BGB) als die im Bereich des Handelsregisters praktisch relevanteste Anspruchsgrundlage, die - jeweils die das Handelsregister betreffenden Besonderheiten berücksichtigend - sowohl auf die Tatbestandsmerkmale als auch die Rechtsfolge und prozessuale Einzelfragen eingeht. Schließlich beleuchtet der Verfasser im Einzelnen die bisherigen einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen unter dem Blickwinkel der aktuellen Rechtslage, wobei es sich - soweit ersichtlich - um acht reichsgerichtliche Entscheidungen, ein Urteil des Landgerichts Münster sowie drei BGH Entscheidungen handelt. Die vorgenannte jüngste Entscheidung des BGH bildet dabei im Rahmen dieser Darstellung den Schwerpunkt.
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