Staatliche Aufgaben, private Akteure
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Private Akteure übernehmen heute vielfach staatliche Aufgaben, von der Sicherheitskontrolle auf Flughäfen über die Marktzulassung von Produkten bis zur Unterbringung von Asylwerbern. War das immer schon so? Warum tun sie das? Wem nützt das? Und welche Rechtsregeln gelten für die privaten Akteure: jene für den Staat oder die allgemeinen Regeln für Bürger und Unternehmen?
Band 2 des Forschungsprojekts analysiert die dogmatischen Figuren, die das Allgemeine Verwaltungsrecht zur Ordnung dieser Phänomene anbietet. Die Autoren behandeln zunächst die Konzession, die Beleihung, die Verwaltungshilfe und die Inpflichtnahme. Sie rufen die Entstehung dieser Figuren in einem bestimmten historischen und rechtlichen Kontext in Erinnerung, prüfen, inwieweit diese Konzepte durch die Bündelung von Rechtsfolgen heute noch Systematisierung und Orientierung ermöglichen, und machen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Dogmatik.
Weitere Beiträge widmen sich weniger festgelegten Rollen Privater als Exekutivorgane und in der Privatwirtschaftsverwaltung, privatem Befehl und Zwang sowie einem Vergleich der österreichischen Figuren mit Schweizer und deutschen Ordnungskonzepten.
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