Staudingers Kommentar zum BGB §§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)
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Die zum 13.1.2018 in Kraft tretenden Neufassung der BGB-Bestimmungen zum Zahlungsdienstrecht wird erstmalig im Staudinger kommentiert. Die neuen Regeln gelten primär für Dienstleister des Zahlungsverkehrs, darüber hinaus aber auch für Anbieter von Waren- oder Dienstleistungen, die parallel dazu eine entsprechende Zahlungsabwicklung organisieren, wie etwa eine Online-Handelsplattform. Durch die Neuregelung wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert sowie Ausnahmetatbestände eingeschränkt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen und Rechtsfragen, die kompetent und lösungsorientiert kommentiert werden.
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