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§§ 18-49 WEG

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WEG 2 legt die Neukommentierungen zu wichtigen Kernpunkten der Reform vor: u.a. die Erleichterung der baulichen Veränderung durch §§ 20/21 WEG, die Neuordnung der Verwaltung mittels der rechtsfähigen Gemeinschaft als Trägerin der Verwaltung in §§ 18/19 sowie der Stärkung der Entscheidungsmacht des Verwalters nach § 27 WEG. Die Bestimmungen zur Eigentümerversammlung (§ 23-25 WEG) und zum Finanzwesen (§ 28 WEG) brachten wesentliche Neuerungen durch das WEMoG.
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