Staudingers Kommentar BGB §§ 1638-1683 (Vermögenssorge, Kindesschutz, Sorgerechtswechsel)
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Die Neubearbeitung geht auf vielfältige neue Entscheidungen und Diskussionen zu Einzelaspekten ein: z.B. bei § 1671: Neue Medien (Computernutzung, Internet-Kontakte, Gewicht des Kindeswillens), bei § 1666: Rechtsstellung des ungeborenen Lebens (naciturus), Behandlung von Schulverweigerern.
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