§ 111 Absatz 4 Satz 2 AktG im Spannungsverhältnis zur Vorstandsautonomie
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Die Arbeit befasst sich mit der Pflicht nach § 111 Absatz 4 Satz 2 AktG, einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte aufzustellen. Dabei handelt es sich um eine nicht zu unterschätzende Beeinträchtigung des freien Vorstandsermessens nach § 76 AktG. Bislang ist man sich lediglich einig, dass hier ein Übermaßverbot und ein Untermaßverbot bestehen. Die Arbeit bemüht sich um nähere Spezifikationen. Die Autorin vertritt insbesondere die These, dass unternehmerische Entscheidungen dann keinem Zustimmungsvorbehalt unterliegen, wenn sie nach der Business Judgement Rule haftungsfrei wären.
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