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Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen in Kraft getreten und mit ihm die Bestimmungen der §§ 327a ff AktG. Mit dieser Regelung ermöglicht der Gesetzgeber erstmals im deutschen Recht einer herrschenden Gesellschaft, Streubesitzaktionäre zwangsweise aus ihrer Gesellschaft auszuschließen.
Das neue Rechtsinstitut stößt unter den Hauptaktionären deutscher Aktiengesellschaften auf regen Zuspruch: Allein im Jahre seiner Einführung ließen sie auf 79 Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften über einen Zwangsausschluss Beschluss fassen, auf Hauptversammlungen nicht börsennotierter Gesellschaften über rund 50 weitere. In diesen Zahlen spiegelt sich nicht zwingend die Qualität der gefundenen Regelung wider, offensichtlich ist sie aus Sicht der Hauptaktionäre jedoch attraktiv und für den deutschen Kapitalmarkt von wesentlicher Bedeutung.
Ob die Regelung auch im Hinblick auf ihre ökonomische Wirkung als gelungen gelten darf, wird vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Theorie und ihrer Erkenntnisse zum Minderheitenschutz beleuchtet. Durch die deskriptiv-statistische Untersuchung aller Zwangsausschlüsse börsennotierter Aktiengesellschaften im Jahr 2002 sowie der zugrunde liegenden Unternehmensbewertungen wird die praktische Anwendung der neuen Gesetzgebung, gerade auch im Hinblick auf den Minderheitenschutz, transparent gemacht.
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