Sponsored American Depositary Shares: Umfang und Grenzen der Gleichstellung mit Aktien
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American Depositary Shares sind ein am Anfang des 20. Jahrhunderts entwickeltes Instrument zum Handel von Anteilen an ausländischen Gesellschaften auf dem US-Kapitalmarkt. Mit ihrer in den 80er Jahren beginnenden, alsbald erheblichen, bis heute anhaltenden Bedeutung für die deutsche Unternehmerlandschaft hielt ihre rechtswissenschaftliche Durchdringung hierzulande indes nicht Schritt.
Hier setzt die Arbeit an. Als Ausschnitt aus dem umfangreichen Problembereich, der sich mit diesen US-Papieren verbindet, geht Johannes Weber der Frage nach, inwieweit sponsored ADSs und deren Inhaber im deutschen Aktienrecht den Aktien und Aktionären gleichstehen.
Nach einer Vorbemerkung und Skizzierung des Untersuchungsganges legt der Autor terminologische und rechtskonstruktive Grundlagen. Sodann befasst er sich mit der mitgliedschaftlichen Gleichstellung von ADS-Inhabern mit Aktionären gegenüber der AG. Mitgliedschaftsrechte hat der ADS-Inhaber, so das Ergebnis, generell nicht originär inne, in Bezug auf Mitgliedschaftspflichten kommt eine Gleichstellung mit Aktionären in engen Ausnahmefällen in Betracht - kraft unmittelbarer Gesetzesanwendung oder einer aus normativen Erwägungen gebotenen wirtschaftlichen Sichtweise. Schließlich untersucht der Autor die Gleichstellung von "eigenen" ADSs (ADSs, denen eigene Aktien der AG zugrunde liegen) mit eigenen Aktien bei deren Erwerb, Halten und Veräußerung durch die AG. Sie ist - kraft Gesetzes oder einer wirtschaftlich-normativen Betrachtungsweise - sehr umfassend und kann für die AG sogar zu zusätzlichen, ADS-spezifischen Hürden führen.
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