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Sozialpolitik der Unternehmen unter dem Einfluß der Mitbestimmung der Arbeitnehmer

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Zur Sozialpolitik im allgemeinen Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Sozialpolitik als eigenständige Dis­ ziplin. Sie war eine Antwort auf die Arbeiterfrage. Sie zielte auf die Korrek­ tur und Sicherung des Arbeitslebens. Es war die Zeit, da die merkantilen Formen des wirtschaftlichen Lebens den Erfordernissen einer freiheitlich-individualistischen Lebensweise weichen mußten. Von England gingen die Impulse aus und überstrahlten die ganze westliche Welt. Die mittelalterliche Ordnung mit ihrer handwerklichen Pro­ duktion, mit ihrem Zunftwesen, staatlicher Reglementierung und Privilegie­ rung wich einer Gesellschaftsordnung, deren geschichtliche Situation um die Mitte des 19. Jahrhunderts das Wesen der Sozialpolitik prägte. Der zeitliche Beginn der sozialpolitischen Gesetzgebung - insbesondere die Fabrikgesetz­ gebung - in Deutschland geht auf das Jahr 1839 zurück, in dem das "Regu­ lativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken" nach mannig­ fachen Kompetenzkonflikten zwischen der preußischen Militär-, Unterrichts­ und Wirtschaftsverwaltung auf Landesebene erlassen wurde. Kernstück dieses Gesetzes war die Festlegung des Mindestalters der in Fabriken und Berg­ werken beschäftigten Kinder auf 9 Jahre. In der zweiten Hälfte des 19. Jahr­ hunderts folgten die Gewerbeordnung, die obligatorische Gewerbe- und Fabrikaufsicht und die Sozialversicherung. Was man im ausgehenden 19.
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Preis

71,00 CHF

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