Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
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Immer mehr Menschen fallen durch die Maschen der sozialen Sicherungsnetze. Bei fehlenden Einkommen und Vermögen sieht das Bundessozialhilfegesetz Hilfe zum Lebensunterhalt vor, und zwar unabhängig davon, ob die Notlage verschuldet oder unverschuldet eingetreten ist.Viele Menschen nehmen die ihnen rechtmäßige zustehende Sozialhilfe nicht in Anspruch. Neben der Scham gibt es häufig Befürchtungen, Angehörige würden zum Unterhalt herangezogen. Andere in Not Geratene wissen schlicht nicht, dass sie Hilfe erhalten können.Der ARD-Ratgeber beschreibt am Beispiel verschiedener Lebenssituationen, unter welchen Voraussetzungen man wieviel Sozialhilfe erhalten kann. Die Neuauflage bringt den Ratgeber auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtssprechung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird es - trotz der beabsichtigten Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe - die Hilfe zum Lebensunterhalt auch nach dem 1.1.2004 noch geben.