Sozialgesetzbuch 153. Ergänzungslieferung
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Zur Ergänzungslieferung
Diese Ergänzungslieferung enthält die zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungsgesetze sowie die aktuellen Sozialversicherungswerte. Berücksichtigt sind zudem:Die zum 01.03.2022 in Kraft tretenden Anpassungen durch das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16.03.2020 (BGB1. I S. 497) im SGB V.Zielgruppe
Für Sozialversicherungsträgerschaft, Betriebe, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rentenberatung, Versicherungen, Studierende, Referendarinnen und Referendare.
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