Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und deutschen Recht
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Die sozialen Menschenrechte sind welt- und europaweit anerkannt, sie gelten jedoch in der deutschen Rechtsordnung wenig. Eberhard Eichenhofer versucht diesen Widerspruch aufzulösen. Er zeigt die Bedeutung der sozialen Menschenrechte für die Deutung von Sozialpolitik und Sozialrecht, Gleichheit, Freiheit und den sozialen Rechtsstaat auf, erläutert die Genese der sozialen Menschenrechte, schildert deren Gehalt und Tragweite und illustriert die Relevanz der sozialen Menschenrechte für das Völker-, Europa- und deutsche Recht. Abschließend geht er der Frage nach, was aus der völker- und europarechtlichen Geltung und Verbindlichkeit für das deutsche Recht folgt und beantwortet diese auf der Basis einer Interpretation des Art. 1 Abs. 2 GG.
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