Sondergutachten 51. Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln
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Die durch den Wegfall der Exklusivlizenz zum 1. Januar 2008 mögliche Marktöffnung auf den Postmärkten wird durch den Erhalt der Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG sowie die Einführung eines überhöhten Mindestlohns im Briefsektor erheblich erschwert. Die Mehrwertsteuerbefreiung verschafft dem Marktführer einen starken Kostenvorteil gegenüber seinen mehrwertsteuerpflichtigen Wettbewerbern.
Diese Benachteiligung behindert insbesondere den Wettbewerb um nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden, die ca. 50 % des Marktes ausmachen.
Mit dem Mindestlohntarifvertrag werden die Kosten der Wettbewerber der Deutschen Post AG massiv erhöht, ohne dass diese selbst davon betroffen ist. Der durch die Ausweitung des Entsendegesetzes branchenweit verbindliche Mindestlohn hat offensichtlich nicht das Ziel, die Interessen inländischer Arbeitnehmer zu schützen, sondern vielmehr den Wettbewerb im Postmarkt zu torpedieren. Gleichzeitig wird die Entstehung neuer Stellen im Niedriglohnsektor behindert. Ein überhöhter Mindestlohn verhindert zudem eine Senkung der Portopreise und schadet damit dem Verbraucher.
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