Sonderbetriebseinkünfte im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
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Das Feststellungsverfahren dient der Vermeidung widersprüchlicher Feststellungen. Die Arbeit untersucht, ob die Einbeziehung der Sonderbetriebseinkünfte in das Feststellungsverfahren mit dieser Zielsetzung zu rechtfertigen ist. Das Verfahrensrecht läßt die im Einkommensteuerrecht anerkannte teilweise Steuerrechtssubjektivität der Personengesellschaften unbeachtet und leugnet die Unterschiede zwischen Gesellschaftsgewinn und Sonderbetriebseinkünften. Rechtsprechung und Gesetzgeber halten weiterhin an einer Verfahrensausgestaltung fest, die allein auf die Ermittlung gemeinschaftlicher Einkünfte zugeschnitten ist. Die daraus resultierende Rechtslage im Bereich der Buchführungs- und Steuererklärungspflichten sowie der Rechtsbehelfsbefugnisse ist verfassungsrechtlich bedenklich.
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