Siebenunddreissigste Versammlung abgehalten zu Lübeck-Travemünde vom 24. bis 28. September 1968
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1. Die Verwendung von Ovulationshemmern in der ärztlichen Praxis fordert neben genauer Kenntnis der pharmakodynamischen und psycho logischen Wirkungen und Nebenwirkungen den Arzt zu einer Stellung nahme und Entscheidung in ethischen Fragen heraus. 2. Der Arzt, der aus weltanschaulichen Gründen die Verordnung von Ovulationshemmern verweigert, ohne die philosophischen und theologi schen Hintergründe seiner Haltung genauer untersucht zu haben, ver fehlt seine ärztliche Aufgabe ebenso wie der Arzt, der Ovulationshemmer ohne genaue Sachkenntnis der oben genannten drei Erfahrungsbereiche leichtfertig verabfolgt. 3. Die Gründe der Moraltheologie, die zur Ablehnung der Ovulations hemmer führten, wurzeln in der Vermischung von antikem, teils mytho logischem Gedankengut mit einer von der Eschatologie her geprägten Religiösität der Urgemeinde. Die Reglementierung des Geschlechts lebens auf dieser Basis beruht demnach auf ideologisch überfremdetem christlichem Gedankengut. Eine zeitgemäße theologische Ethik muß frei sein von jeglicher Diffamierung des menschlichen Sexualtriebes. 4. Eine antikonzeptionelle Methode kann weder sittlich gut noch sittlich böse sein. Auf keinen Fall aber kann die eine Methode (Knaus Ogino) sittlich gut und die andere sittlich schlecht sein, denn in ihrer Intentionalität, die letzten Endes für den Akt sittlichen Handeins ent scheidend ist, sind sie alle gleich. 5. Ethische Normen für ärztliches Handeln können nicht aus ontischen Strukturen abgelesen werden, sondern nur aus der perichoren Verflochtenheit der pathischen Kategorie mit der ontischen, wie es V. v. WEIZSÄCKER in seiner medizinischen Anthropologie darzustellen versuchte.
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