SGG
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60 Jahre nach Verkündung des Sozialprozessrechts wächst die praktische Bedeutung dieses Rechtsgebietes noch immer. Änderungen in der Gesetzgebung und die fortschreitende Entwicklung der Rechtsprechung fordern weiterhin eine intensive Auseinandersetzung mit dem Sozialprozessrecht. Doch wer einen Sozialgerichtsprozess führt, muss sich häufig mit den komplexen Fragen zur materiellen Rechtslage auseinandersetzen - dabei das Prozessrecht nicht aus dem Blick zu verlieren, ist eine Herausforderung. Der Berliner Kommentar Sozialgerichtsgesetz (SGG) in zweiter, neu bearbeiteter und wesentlich erweiterter Auflage, behandelt alle praxisrelevanten Problemstellungen und bietet die bestmögliche Unterstützung für rechtssichere Entscheidungen und verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten. Durch einen übersichtlichen und klar strukturierten Aufbau ermöglicht das Werk den schnellen Zugang zu den relevanten Fragen des sozialgerichtlichen Verfahrens. Es erlaubt so dem Praktiker, sich auf die materiell-rechtlichen Fragen des Falles zu konzentrieren. Erneut gelingt es den Verfassern eine auf die Klärung von Grundsatzfragen des SGG gerichtete Erläuterung vorzulegen, ohne sich dabei in Detailfragen zu verlieren. Das Werk widmet sich insbesondere den neueren Entwicklungen des Prozessrechts, u.a.- der 8. GWB-Novelle, wonach Streitigkeiten über Entscheidung des Bundeskartellamts, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 172a SGB V betreffen, von nun an in die Zuständigkeit der Sozialgerichte fallen, - dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren, mit welchem § 110a SGG neu in das Gesetz eingefügt wurde, - den Änderungen des BUK-Neuorganisationsgesetzes (BUK-NOG, BGBl. I S. 3836), mit welchem u.a. die gesetzlichen Bestimmungen für die ehrenamtlichen Richter novelliert wurden (§ 14 Abs. 1 SGG n.F. und § 208 SGG n.F.), - den Änderungen der Kostengesetze durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, - dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts, mit welchem § 73a SGG mit Wirkung zum 1.1.2014 grundlegend geändert worden ist, - der Einführung des Güterichterverfahren und den Instrumenten der Beschleunigung des Rechtsschutzes (Verzögerungsrüge, Entschädigungsverfahren) und- der steigenden Bedeutung des Europarechts für den Bereich der sozialen Sicherung.
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