SGB IX - Kommentar zum Recht behinderter Menschen
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Zum WerkDas SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen hat eine überaus große arbeitsmarkt- und sozialpolitische Bedeutung erlangt.Für die dauerhafte Eingliederung der behinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft, ist dieses Gesetz die wesentliche Grundlage.Vorteile auf einen Blick- komplette Darstellung des SGB IX- mit allen untergesetzlichen RegelungenZur NeuauflageDer mit dem Bundesteilhabegesetz erreichte Rechtsstand wird umfassend kommentiert:- SGB IX Teil 1: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit, Bedarfsfeststellung, Trägerzusammenarbeit, Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, Frühförderung, Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung.- SGB IX Teil 2: Das aus dem SGB XII herausgelöste Eingliederungshilferecht wurde sowohl verfahrens- wie auch leistungsrechtlich und hinsichtlich des Leistungserbringungs- und Vergütungsrechts weitgehend neu gefasst.- SGB IX Teil 3: Im Schwerbehindertenrecht wurden die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt und ausgebaut. Das Recht der Werkstätten für behinderte Menschen wurde durch Leistungen an andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit ergänzt.ZielgruppeFür die Anwaltschaft und Gerichte, Leistungserbringer im Bereich Rehabilitation und Teilhabe, Verbände und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, betriebliche Personalabteilungen und betriebliche Interessenvertretungen und Sozialleistungsträger.
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