SGB I - Allgemeiner Teil des Sozialgesetzbuches
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Grundgesetz" des Sozialrechts
Das SGB I beschreibt sowohl die Ziele der Sozialgesetzgebung als auch die elementaren Grundsätze und Grundrechte des Sozialrechts.
Aufgaben des Sozialgesetzbuches
Soziale Rechte
Mitwirkung des Leistungsberechtigten
Ansprüche: Entstehung, Fälligkeit, Verjährung
Vorschüsse und vorläufige Leistungen
Verzicht auf Leistungen
Sonderrechtsnachfolge
Datenschutz
Hilfreich für alle Leistungsberechtigten, die Sozialleistungsträger sowie für Rechtsanwälte.
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