Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte
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Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs schützen die Europäische Menschenrechtskonvention und die österreichische Bundesverfassung das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung in umfassender Weise, nämlich sowohl das Recht auf wirksamen Schutz vor ungewollter Sexualität als auch das Recht zu gewollter Sexualität. Im 1. Teil untersucht die Arbeit, inwieweit gängige sexualstrafrechtliche Jugendschutzbestimmungen dieses umfassende Selbstbestimmungsrecht wahren. Der 2. Teil ist als Materialsammlung konzipiert und enthält eine Zusammenstellung der wichtigsten Ergebnisse aller zugänglichen einschlägigen empirischen Untersuchungen des deutschen und des englischen Sprachraums sowie einen bislang einzigartigen Rechtsvergleich aller europäischen und der bedeutendsten außereuropäischen Rechtsordnungen mit den jeweiligen sexualstrafrechtlichen Jugendschutzbestimmungen im Wortlaut.
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