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Sekundärzwecke im Vergabeverfahren

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Die lenkende Vergabe von Staatsaufträgen in der Europäischen Union ist Thema dieses Werkes. Nach einer Betrachtung der Praktiken der Mitgliedsstaaten werden die einschlägigen EG-Richtlinien analysiert. Dabei zeigt sich, daß die Harmonisierung der Auftragsvergabe durch die Vergaberichtlinien in diesem Bereich nicht abschließend ist. Aus diesem Grunde wird auf den EG-Vertrag zurückgegriffen. Dieser verbietet zwar eine direkte oder indirekte Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Teilnehmers, läßt aber nichtdiskriminierende Vergabepraktiken ohne handelsbeschränkende Wirkungen grundsätzlich zu. Insgesamt erscheinen regionalpolitische Sekundärzwecke als unzulässig, während es bei anderen sehr auf die rechtstechnische Vorgehensweise ankommt. Die Formulierung transparenter Kriterien für ein konkretes Vergabeverfahren ist der Bezugnahme auf einheimisch verbreitete Standards rechtlich vorzuziehen.
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