Schweizerisches Bankgeheimnis quo vadis?
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Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 5 (gut), Universität St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beleuchtet das Schweizer Bankgeheimnis und deren Entwicklung seit
deren Aufnahme ins Bankengesetz im Jahre 1934. Dabei wird aufgezeigt, dass das Bankgeheimnis
noch nie absolut gegolten hat. Die Voraussetzungen, unter denen das Bankgeheimnis
aufgehoben wird, wurden laufend angepasst. Dabei stand im Vordergrund, dass kriminelles
Handeln nicht mit Hilfe des Bankgeheimnisses gedeckt werden kann. Der Gesetzgeber und
Regulator wie auch die Finanzbranche agierten dabei oftmals defensiv aber nicht passiv. Sobald
das Bankgeheimnis kriminellen Taten, die als schädlich für den Bankenplatz Schweiz
eingestuft wurden, Schutz bot, wurde dies aktiv und resolut bekämpft. Die neusten Entwicklungen
führten dazu, dass das Bankgeheimnis auch bei begründeten Fällen von Steuerhinterziehung
und somit bei einem Tatbestand bei dem die doppelte Strafbarkeit nicht gegeben ist,
im Rahmen der internationalen Amtshilfe aufgehoben werden kann. Diese Neuerung im
Bankgeheimnis entstand aufgrund des breit abgestützten internationalen Drucks, der auf fiskal-
und machtpolitischen Interessen anderer Staaten und internationalen Organisationen zurückzuführen
war. Damit das Bankgeheimnis als Persönlichkeitsschutz aufrecht erhalten
bleibt, muss die Schweiz ihre Handlungsoptionen nicht nur aktiv, sondern offensiv angehen.
Inwieweit das Bankgeheimnis gegenüber Drittstaaten aufrecht erhalten werden kann oder
einem automatischen Informationsaustausch weichen muss, ist nicht nur von den innenpolitischen
Vorgängen und dem Verhalten der Schweizer Behörden gegenüber dem Ausland abhängig,
sondern insbesondere auch von der Entwicklung des internationalen Umfeldes.
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