Schwarzwälder Gebührentabelle
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Die Schwarzwälder Gebührentabelle macht Ihnen die Gebührenabrechnung besonders leicht und transparent: Denn hier finden Sie gebündelt an einer Stelle alle in der Praxis wichtigen Gebührensätze und die Gerichtskosten sowie die Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids. Und dank der übersichtlichen Darstellung der Gesamtsumme der einschlägigen Anwaltsgebühren samt Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sehen Sie auf einen Blick, was Ihnen zusteht. Die 33. Auflage ist durchgängig aktualisiert und beinhaltet sämtliche Änderungen in den Kostengesetzen seit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) einschließlich des EuKoPfVODG. Neu sind die ausführlichen Tabellen (A und B) zu den Notar- und Gerichtsgebühren nach § 34 GNotKG bis 30 bzw. 60 Mio EUR! Selbstverständlich sind alle Gebührentabellen und sonstigen Übersichten auf dem aktuellen Stand, u.a.: . Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG (einschließlich der Gerichtskosten der I. Instanz (Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz.) und der Kosten des Mahnbescheids- und des Vollstreckungsbescheids) . Rechtsanwaltsgebühren nach § 49 RVG (PKH und VKH) . PKH und VKH - Einsatz von Einkommen und Vermögen, § 115 ZPO (wichtig für die Prüfung, ob bei PKH/VKH - Mandaten Wahlanwaltskosten von der Staatskasse für den Rechtsanwalt einzuziehen sind) . Beratungshilfe (erweiterte Gebührenübersicht, einschließlich der Tätigkeit bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung) . Gebühren in Strafsachen . Gebühren in Bußgeldsachen . Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 RVG . Gebühren in familienrechtlichen Angelegenheiten . Die wichtigsten Gegenstandswerte in familienrechtlichen Angelegenheiten . Gebühren nach § 34 GNotKG (neue ausführliche Tabellen A und B) . Entschädigung von Zeugen nach § 19 JVEG . Auslagen nach Nr. 7000 VV RVG . Mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV RVG . Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG (erweiterte Gebührenübersicht) Abgerundet wird das Werk durch eine aktualisierte Schnellübersicht zu den wesentlichen Gebührenvorschriften und -tatbeständen des RVG sowie weiterführenden Hinweisen zur Abrechnung bei Beschlüssen zur Europäischen Kontenpfändung (EuKoPfVODG) und zur Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen