Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
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Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz richtet sich in seinem Anwendungsbereich vorrangig an die Behörden der Zollverwaltung und die denen zur Zusammenarbeit verpflichteten Institutionen, wie den Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur, Sozialträger und -ämter, Bundesamt für Güterverkehr, Arbeitsschutzbehörde, Polizei sowie Staatsanwaltschaften.
Dabei räumt das Gesetz den Zollbehörden weitgehende Befugnisse in der Verfolgung, Ahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit ein, die in der Praxis geeignet sind, Gewerbetreibende und deren Betriebe in rechtliche Auseinandersetzungen zu führen.
Die Kommentierung zeigt besonders die Berührungspunkte zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zum Sozial- und Strafrecht auf, wobei die Schwerpunkte der Kommentierung auf dem Verfahrensrecht und dort besonders der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie der Unterrichtung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden liegen.
Ergänzend finden sich Praxishilfen für die beratende Anwaltschaft oder Steuerberatung.
In einem Anhang finden sich Verwaltungsanweisungen, wie z.B. der Bußgeldkatalog und ein ABC von Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, die Praktikerinnen und Praktikern eine schnelle Übersicht verschafft.
Vorteile auf einen Blickkeine vergleichbare Gesamtdarstellung am MarktZusammenstellung diverser, z.T. nicht leicht auffindbarer ArbeitsmaterialienQuerschnittskommentierung zum einschlägigen Arbeits-, Steuer-, Sozial- und StrafrechtZur Neuauflage
Die Neuauflage bringt die Kommentierung auf den neusten Stand von Rechtsprechung und Literatur und legt besonderen Fokus auf die Darstellung der selbständigen Durchführung des Ermittlungsverfahrens.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Gewerbetreibende, die Bauwirtschaft, Verbände und Personalverantwortliche, Justiz, aber ebenso die mit dem SchwarzArbG befassten Behörden, wie Hauptzollämter, Sozialversicherungsträger und Versicherungen, Sozialämter, Bundesagentur und Finanzbehörden etc.
Erscheint im August