Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen
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Im Jahr 2002 betrafen rund sechs Prozent aller in Deutschland durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche Minderjährige. In England lag der Anteil der Minderjährigen sogar bei knapp zehn Prozent. Obwohl seit langem Gegenstand juristischer Auseinandersetzung, sind die vorwiegend zivilrechtlichen Probleme, die sich aus der Minderjährigkeit der schwangeren Frau ergeben, bis heute nicht befriedigend geklärt. Bedarf es immer der (zusätzlichen) Einwilligung der Eltern? Welche tatsächlichen Fähigkeiten muss eine Minderjährige aufweisen, um wirksam einwilligen zu können? Mit diesen und zahlreichen weiteren Fragen beschäftigt sich diese Arbeit aus einer rechtsvergleichenden Sicht.
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