Schuldfähigkeitsbegutachtung und Strafzumessung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Nulla poena sine culpa - der verfassungsrechtliche Imperativ hat zur Konsequenz, dass allein die Schuld des Täters Grundlage , Grenze und innere Rechtfertigung der staatlichen Strafe sein darf.
Die vorliegende Arbeit klärt zunächst, was genau mit dem Schuldprinzip gemeint ist, d.h. welche theoretischen Aspekte der Begriff der Schuld impliziert. Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung der normativen Konsequenzen, die der Gesetzgeber aus der Schuldkonzeption des Strafrechts gezogen hat. Dabei wird auf die beiden die Schuldidee spezifizierenden Dimensionen im einfachen Recht sowie ihr Verhältnis zueinander eingegangen:
zum einen die Strafbegründungsschuld (von der lediglich die Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB thematisch relevant und deshab eingehend zu betrachten ist), zum anderen die Strafzumessungsschuld nach § 46 StGB.
Sodann wird untersucht, wie Schuld im deutschen Strafrecht operationalisiert wird, d.h. wie Menschen mit Merkmalen, die konstitutiv für "Schuld" sind, beobachtbare Sachverhalte zugeordnet werden. Hierbei wird das Zusammenwirken von psychowissenschaftlichem Sachverstand mit juristischer Subsumtion und richterlicher Wertung untersucht.
Schließlich wird analysiert, wie sich das Postulat der Vorwerfbarkeit kriminellen Handelns auf die Strafzumessung auswirkt und welchen Einfluss die psychowissenschaftlich-juristischen Feststellungen der Schuld auf selbige haben.
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