Schienen verbinden Deutschland und Tschechien
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Die heutige deutsch-tschechische Grenze (von Passau bis zum Dreiländereck Zittau) ist 770 km lang, davon 414 km zu Sachsen und 356 km zu Bayern. Von den einstigen 19 Grenzübergängen für die Eisenbahn sind heute wieder vierzehn geöffnet, zehn zu Sachsen (davon z. Zt. je einer ohne Reiseverkehr bzw. nur in der Saison) und vier zu Bayern.
Und es ist einfach, mit dem Zug über die Grenze ins tschechische Nachbarland zu fahren: Pass- und Zollkontrollen sind seit 21. Dezember 2007 entfallen, auch Lokwechsel an den Betriebswechselbahnhöfen sind seltener geworden, evtl. wechselt der Lokführer, die Reisezeiten sinken ... Die Europäische Union (EU) macht's möglich. Denn mit der angestrebten Liberalisierung (freier Zugang zum Bahnnetz) und Interoperabilität (problemloser Übergang von Fahrzeugen von einem Bahnnetz zum anderen) werden kommerzielle und technische Hürden nach und nach abgebaut. Besonders nach dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 wurde die über-regionale Zusammenarbeit ausgebaut. Aus dem bisherigen Nebeneinander wurde ein Miteinander, entstanden Pläne, frühere, bereits abgebaute Bahnlinien zu reaktivieren oder gar neue Strecken zu bauen.
Ein vielfältiges, aber nicht nur technisches Problem, das in diesem Buch für alle bestehenden und früheren Eisenbahn-Übergänge zwischen Deutschland und Tschechien behandelt wird. Früher waren Staatsverträge notwendig - die im Anhang auszugsweise wieder-gegeben sind -, mit denen die vielfältigen Aktivitäten beider Eisenbahn-Verwaltungen sowie der Pass- und Zollkontrolle an jedem einzelnen Übergang geregelt wurden.
Die vergangene Geschichte und die Zukunft eines jeden dieser Übergänge werden in diesem Buch ausführlich gewürdigt. Nicht erst in neuerer Zeit werden diese überwiegend als Gemeinschaftsbahnhöfe betrieben, d. h. nicht nur mit gemeinsamer Betriebsführung beider Bahnverwaltungen, sondern auch gemeinsamer Wagenüberwachung, sowie Pass- und Zollkontrolle beider Staaten. Auch die Höhen und Tiefen im Zugverkehr über die Grenze werden ausführlich beschrieben, ebenso wie die von der Nachbarbahn eingesetzten Triebfahrzeuge aller Gattungen. Aktuelle Gleispläne der Grenzbahnhöfe und der anschließenden Strecken sowie zahlreiche historische und aktuelle, überwiegend farbige Fotos vom Betrieb auf den Grenzstrecken runden die Betrachtungen ab.
Die Zusammenarbeit zwischen den Bahnverwaltungen ist inzwischen enger und auf eine neue Basis gestellt worden: Bereits 1992 schlossen sie auf der Basis des UIC-Merkblattes 471-1 VE neue Grenzbetriebsvereinbarungen (GBV) - die auszugsweise genannt werden -, Infrastruktur-Verknüpfungs-Verträge (IVV), Zusatz-Vereinbarungen Infrastruktur (ZusV I) und die zugehörigen betrieblichen Zusatzvereinbarungen (ZusV) für jeden Grenzübergang. 1995 unterzeichneten beide Staaten einen Vertrag über Erleichterungen bei der
Grenzabfertigung, dem 1997 ein Vertrag über den Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze folgte. In den Vereinbarungen ist enthalten, wie weit Lokführer einer fremden Bahn bis zu welchen Bahnhöfen im Nachbarland fahren dürfen (sogenannte Eindringungsstrecken), oder in welcher Sprache sich die beiden Fahrdienstleiter eines Überganges verständigen, welche Triebfahrzeuge unter welchen technischen Bedingungen ins Nachbarland fahren dürfen ...
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