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Scheidung ohne Schuld?

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Zum 1. Juli 1977 erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland eine grundlegende Neuregelung des Scheidungs-, des Scheidungsfolgen- und des Scheidungsverfahrensrechts. Voraussetzung der Ehescheidung ist seither nicht mehr eine gravierende Verletzung ehelicher Pflichten durch mindestens einen Ehegatten, sondern allein das Scheitern der Ehe, das nach einer gewissen Zeit des Getrenntlebens vermutet wird. Trotz der Betonung des Selbstverantwortungsgedankens schuldet nunmehr der wirtschaftlich stärkere dem wirtschaftlich schwächeren Ex-Partner oftmals über Jahre hinweg nachehelichen Unterhalt. Die Scheidung wird vor neugeschaffenen Familiengerichten in einem neuen Verbundverfahren verhandelt. Diese Reform war das Ergebnis eines jahrelangen kontroversen rechts- und gesellschaftspolitischen Diskurses, der auch nach Inkrafttreten des Reformgesetzes nicht zum Erliegen kam. Untersucht werden Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Reform aus multidisziplinärer Perspektive.
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