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Schaulust

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Der Streit tiber "Erotik und Pomographie in den Medien" flammt immer wieder auf. Das Thema hat an Aktualitat und auch Brisanz nicht verloren, wie die derzeitige Auseinandersetzung urn Pomographie im Internet und der Versuch eines juristischen Zugriffs emeut beweisen. In jeder Auseinander­ setzung steht die Freiheit der Kunst oder die Redefreiheit (U.S.A.) dem Vor­ wurf der Zen sur gegentiber. Die Diskussionen damber, was erlaubt und was verboten werden soUte, sind mindestens eben so alt wie "erotische und por­ nographische" Texte oder Aktzeichnungen. Die Grenzen zwischen Erotik und Pomographie scheinen flieBend zu sein: Was die einen als Erotik bezeichnen, nennen andere Pomographie. Filme wie "Emanuelle geht nach Cannes" und "Die Nonne von Verona" laufen in den Programrnzeitschriften unter Softsex-oder Sexfilme, wahrend beispielsweise "Playboy-Late-Night" oder "Kesse Teens und irre Typen" als Erotikfilme ausgewiesen werden. Unterschiede sind flir die BetrachterInnen allerdings kaum zu erkennen, die Wahl zwischen den Begrifflichkeiten scheint recht willkiirlich. Diejenigen, die sich flir die Feinheiten solcher Differenzierungen wenig interessieren, bezeichnen sie einfach als "Pomos" oder "Softpomos". Aus juristischer Sicht handelt es sich bei diesen Filmen jedenfalls nicht urn Pomographie, denn gemaB den lugendschutzbestimmungen und dem Rund­ funkstaatsvertrag dtirfen pomographische Filme im Femsehen grundsatzlich nicht ausgestrahlt werden. Was Menschen unter Erotik und Pomographie verstehen, hangt aUerdings eher von ihren eigenen moralischen Wertvorstellungen ab, als von Gesetzen oder Vertragen. Das mag auch daran liegen, daB die Gesetze nicht unbedingt zu einer objektiven Bewertung beitragen.
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